PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Ablauf

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Für die Klassen B, A1, A2 und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

• 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
• 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

​Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

• 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
• 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Bist du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

PKW-Ausbildung

 

Ausbildungsklassen

Klasse B
Klasse B 96
Klasse BE

Mit dem B-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

  • Kraftwagen, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg haben.
  • Dürfen nicht für mehr als 8 Personen exklusive Fahrer ausgelegt und gebaut sein.
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige
    Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre.

Sollte A1, A2 oder A nicht vorhanden sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B die 2-jährige Probezeit. Der Autoführerschein kann auf Schaltwagen sowie auf Automatik absolviert werden. In der Regel schulen wir unsere Schüler auf Schaltwagen, jedoch wäre auch eine Automatikschulung nach Absprache möglich. Die Klassen AM und L sind eingeschlossen.

B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B und wird durch eine Schulung erworben. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Keine Klassen eingeschlossen. Die Schulung kann als Einzel-, sowie als Gruppenkurs erfolgen.

Einzelschulung
Die Ausbildung erfolgt in der Regel an einem Tag und beinhaltet den theoretischen und praktischen Teil. Die Termine sind individuell planbar.

Gruppenschulung
Die Ausbildung erfolgt in der Regel an zwei Tagen. Tag 1 beinhaltet den theoretischen Teil, Tag 2 den praktischen Teil. Die Schulungen finden regelmäßig statt. Die nächsten Termine haben wir hier aufgelistet. Über unser Kontaktformular kann man sich direkt für den gewünschten Kurs vormerken lassen und sich dann später in einer unserer Filialen fest dafür anmelden. Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und B96, sowie innerhalb 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins der Klasse B entfällt der theoretische Teil der Ausbildung. So würde dann auch die Gruppenschulung nur an einem Tag stattfinden.

Mit dem BE-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse 3.500 kg übersteigt.

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnisder Klasse B ist erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre.

Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen. Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Fahrzeuge

KIA-X-CEED

Automatik

VW T-Roc

Schlater- und BE-Ausbildung

Kraftrad-Ausbildung

 

Ausbildungsklassen

⚠️ Die Ausbildung in Zweirad-Klassen ist derzeit leider nicht möglich!

Klasse AM
Klasse A1
Klasse A2
Klasse A

Mit dem AM-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge Fahren:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder:
    • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
    • maximaler Hubraum von 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
    • Leistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
    • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
    • maximaler Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    • bei anderen Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von 4 kW
    • Leistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
    • durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
    • maximaler Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
      bei anderen Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von 4 kW
    • Leermasse von maximal 350 kg bei Elektromotoren ohne Masse der Batterie

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 16 Jahre.

Zusammenfassung der alten Klassen M und S. Keine Klassen eingeschlossen.

Mit dem A1-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

  • Krafträder:
    • maximaler Hubraum von 125 cm³
    • Motorleistung von maximal 11 kW
    • Leistungsgewicht von maximal 0,01 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
    • Leistung von maximal 15 kW

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 16 Jahre.

Mit dem Erwerb der Klasse A1 beginnt die 2-jährige Probezeit. Die Klasse AM ist mit eingeschlossen.

Mit dem A2-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

  • Krafträder:
    • Motorleistung bis zu höchstens 35 kW
    • Leistungsgewicht bis zu höchstens 0,2 kW/kg

⚠️NEU: Die Krafträder dürfen nicht mehr von einer Motorleistung über 70 kW abgeleitet werden!

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre.

Sollte A1 oder B nicht vorhanden sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse A2 die 2-jährige Probezeit. Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit den Stufenführerschein zu erwerben. Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.

Mit dem A-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

  • Krafträder jeder Art
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, 21 Jahre bei Trikes und 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A.

Sollte A1, A2 oder B nicht vorhanden sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse A die 2-jährige Probezeit. Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit den Stufenführerschein zu erwerben. Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.

Fahrzeuge

2 Suzuki 650 SV

Ausbildung in den Klassen A und A2

KTM-Duke

Ausbildung in der Klasse A1

Honda Motoroller Automatik

AM-Ausbildung